Abitur bzw. Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung sowie drei Monate Grundpraktikum vor Aufnahme des Studiums (siehe blaue Downloadbox). Für ein Teilzeitstudium sind außerdem besondere Familienpflichten nachzuweisen.
Besondere Familienpflichten sind gegenüber den üblichen Aufgaben, die im familiären Zusammenleben normalerweise bestehen, besondere Belastungen in zeitlicher oder sonstiger Hinsicht. Sie können sich im eigenen Haushalt oder in dem des (Lebens-)Partners oder der (Lebens-)Partnerin sowie z. B. gegenüber Eltern oder Schwiegereltern ergeben.
Einige Beispiele dazu:
Bei der Kindererziehung
- eines Kleinkindes (in der Regel bis zu drei Jahren) oder
- eines behinderten bzw. chronisch kranken Kindes oder
- als Alleinerziehende oder Alleinerziehender (bis ca. zum Beginn der Schulpflicht).
Bei der häuslichen Pflege bzw. Versorgung erwachsener Angehöriger
- mit einer Pflegestufe oder
- mit dem Anspruch auf Betreuungsleistungen gegenüber der Pflegekasse oder dem Sozialamt.
Ob besondere Familienpflichten bestehen, entscheidet nach Prüfung der Studierendenservice der Hochschule im Zuge der Einschreibung. In Zweifelsfällen hält der Studierendenservice Rücksprache mit dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses des Fachbereichs Sozialwesen.
Nachweis durch geeignete Unterlagen
Geeignete Unterlagen sind solche Dokumente, die dem Studierendenservice ermöglichen, ohne weitere Nachforschungen festzustellen, dass besondere Familienpflichten bestehen.
Geeignet zum Nachweis können z. B. sein:
- bei der Kindererziehung Geburtsurkunden, ärztliche Zeugnisse oder behördliche Bescheide,
- bei der häuslichen Pflege bzw. Versorgung erwachsener Angehöriger Bescheide der Kranken- oder Pflegekassen oder der Sozialämter, ärztliche Bescheinigungen oder Bescheide des Versorgungsamtes.
Alle Zugangsmöglichkeiten (mit Fach-/Abitur, mit ausländischen Zeugnissen, mit beruflicher Qualifikation, Studiengangs-/Hochschulwechsel etc.) finden Sie unter dem Punkt „Bewerbung“ (grüner Button).