Wartesemester

Wartesemester sind alle Halbjahre, die seit dem Erwerb Ihrer vollständigen Hochschulzugangsberechtigung (bei einer Fachhochschulreife sowohl schulischer als auch praktischer Teil) bis zum Beginn des Semesters, für das die Zulassung beantragt wird, vergangen sind. Die Zahl der Halbjahre / Semester, die Sie an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren, wird von der Gesamtzahl abgezogen.

Die HZB-Note wird um 0,1 je Wartesemester boniert. Es können aber maximal sieben Wartesemester angerechnet werden.

Beispiele - Quote Auswahlverfahren der Hochschule / Wartezeit:

  • Sie haben Ihre Fachhochschulreife vor drei Jahren mit der Note 2,6 erworben und seitdem noch nicht studiert. Die drei Jahre entsprechen 6 Wartesemestern. Ihre Verfahrensnote in der Rangliste „Auswahlverfahren der Hochschule“ ist somit eine 2,0.
  • Sie haben Ihr Abitur vor vier Jahren mit einer 1,2 absolviert und seitdem noch nicht studiert. Vier Jahre entsprechen dann acht Wartesemestern. Sie können sich aber maximal auf eine 0,7 verbessern. Ihre Verfahrensnote liegt somit bei 0,7.
  • Sie haben Ihre Fachhochschulreife vor 10 Jahren mit einer 3,7 erworben und seitdem nicht studiert. Von den 20 Wartesemestern können bis zu sieben angerechnet werden. Ihre Verfahrensnote in dieser Rangliste ist somit eine 3,0.
  • Sie haben Ihr Abitur vor 2 Jahren mit einer 1,5 erworben und waren seitdem 4 Semester an einer Hochschule eingeschrieben. Somit liegen keine Wartesemester vor und die Verfahrensnote entspricht der HZB-Note von 1,5.