Kosten und Studienfinanzierung

Deutsches Studentenwerk_Tipps für internationale Studierende – Wie finanziere ich mein Studium in Deutschland“ (auf deutsch)

Video: Deutsches Studentenwerk - Tipps für internationale Studierende – Wie finanziere ich mein Studium in Deutschland? (Deutsch)
Link: https://www.youtube.com/watch?v=YXy6rrQA3WY

Deutsches Studentenwerk_Tips for International Students - How do I finance my studies in Germany

Video: German National Association for Student Affairs - Tips for International Students - How do I finance my studies in Germany? (Englisch)
Link: https://www.youtube.com/watch?v=GNFUW8mMnVM

 

BAföG

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ausländer/innen Anspruch auf BAföG (eine finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) haben. Nähere Informationen finden Sie hier.

Falls Sie Anspruch auf BAföG haben, können Sie die Förderung beim Studentenwerk Bielefeld beantragen. Sprechstunden und weitere Informationen zur Bafög-Beratung finden Sie hier.

Lebenshaltungskosten in Bielefeld und Umgebung

Studierende in Bielefeld benötigen ca. 700 - 800 € pro Monat, um ihre Kosten abzudecken. Ihre tatsächlichen Ausgaben hängen natürlich stark vom Lebensstil ab. Museen, Theater, Kinos, etc. bieten oft günstigere Karten für Studierende an.

Pro Monat sollte man folgende Ausgaben berücksichtigen:

  • Unterkunft: 300-400 €
  • Lebensmittel: 300 €
  • Gesetzliche Krankenversicherung: 100-120 €
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Kostenlos (im Semesterbeitrag enthalten)
  • Materialien für das Studium:  50-75 €
  • Semesterbeitrag: 50-60 € (pro Semester 330 €)
  • Rundfunkbeitrag: 18,36 €
  • Freizeit/Sonstiges: 100 €

Preisbeispiele:

  • einmal Essen in der Mensa/Cafeteria: 2 – 6 €
  • 1 l Milch: 1,15 €
  • 1 kg Reis: 2,45 €
  • 1 kg Äpfel: 3-4 €
  • 0,5 l Bier (in der Kneipe): 4 €
  • 1 kg Brot (vom Bäcker): 3-5 €
  • 1 Glas Nutella (450 g): 3,50 €
  • 1 Kinokarte (mit Studierendenrabatt): 8-12 €
  • 1 Theaterkarte (mit Studierendenrabatt): 10-30 €
  • 1 gebrauchtes Fahrrad: 50-300 €
  • 1 Paar Schuhe: 30-100 €
  • 1 T-Shirt: 10–50 €

Weitere Informationen zu den Lebenshaltungskosten für Studierende in Deutschland finden Sie hier.

Semesterbeitrag und Semesterticket

An der HSBI müssen Sie in der Regel keine Studiengebühren zahlen (Ausnahme: berufsbegleitende Master- und Zertifikatsstudiengänge). Sie zahlen nur einen Semesterbeitrag. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Aus dem Semesterbeitrag wird u.a. das Semesterticket finanziert. Mit diesem Ticket können Sie den öffentlichen Nahverkehr (Bus, Bahn) und alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn im Bundesland NRW nutzen.

Rundfunkbeitrag

In Deutschland muss man für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag von 17,50 € pro Monat zahlen. Von diesem Beitrag wird das öffentlich-rechtliche Fernsehen und Radio einschließlich deren Onlineangebote finanziert (ARD, ZDF, Deutschlandradio u.a.). Es ist dabei egal, ob Sie tatsächlich einen Fernseher oder ein Radio haben. Wenn Sie alleine wohnen, müssen Sie den Beitrag auch allein zahlen; in einer WG teilen Sie sich die Kosten mit den Mitbewohner*innen.

Studierende, die Unterstützung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, können sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Arbeiten in Deutschland

Neben dem Studium:

In Deutschland können Studierende neben dem Studium arbeiten und Praktika machen. Wichtig ist jedoch, dass Sie die rechtlichen Vorschriften beachten und dass Sie Ihr Studium nicht vernachlässigen.

Generell gilt: Während der Vorlesungszeit dürfen Studierende maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten.

Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen außerdem maximal 120 volle Tage oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten.

Hinweise:

  • Pflichtpraktika werden nicht auf die 120-Tage-Regel angerechnet, freiwillige Praktika dagegen schon.
  • Ein Job an der Hochschule (z.B. als studentische Hilfskraft) wird nicht auf die 120-Tage-Regel angerechnet.

Nach Abschluss des Studiums:

Studierende aus der EU haben nach Ihrem Abschluss einen freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Studierende aus Nicht-EU-Ländern können Ihre Aufenthaltserlaubnis nach dem Abschluss um bis zu 18 Monate verlängern, um eine passende Arbeitsstelle in Deutschland zu suchen. Der Antrag auf diese Verlängerung wird bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt.

Sobald Sie einen Job in Deutschland gefunden  haben, können Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis bzw. die „Blaue Karte EU“ für Ihren weiteren Aufenthalt beantragen.

 

Hinweise:

  • Auch während der max. 18 Monate Jobsuche müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhält sichern können (z.B. über ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung von einem Angehörigen in Deutschland).
  • Achten Sie bei der Jobsuche darauf, dass Ihre neue Stelle Ihren Qualifikationen entspricht und das Gehalt für Ihren Lebensunterhalt ausreicht. Das wird von der Ausländerbehörde geprüft, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Stellenanzeigen und weitere Informationen finden Sie u.a. hier:

Für Studierende und Absolventinnen und Absolventen:

Stellenbörse der HSBI

Praxisbüro der HSBI: Karriereberatung für Studierende im Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Mathematik